Meinung: Piercing bei Beamten

Im Dezember erließ die Bundespolizei neue Regeln, Piercings sind jetzt unter Umständen erlaubt, sofern diese „dezent und unauffällig“ wirken. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorgesetzte.

Grundsätzlich sollte man im Jahr 2015 bedenken, dass Mode sich in den letzten 10 Jahren, geändert hat und auch die Gesellschaft sich an die eine oder andere Modeerscheinung gewöhnt hat, die vor 10 oder 20 Jahren noch undenkbar war.

Mittlerweile regt sich kaum noch jemand über Tätowierungen auf, denn diese sind nun fast in allen gesellschaftlichen Schichten akzeptiert. Das Gleiche gilt für Piercing Schuck. Ein Bauchnabelpiercing, Zungenpiercing oder Nasenpercing schockt heute so gut wie niemanden mehr. Und sicher sind wir uns einig, dass die Qualifikation eines Beamten nichts damit zu tun hat, ob er ein Nasenpiercing trägt oder nicht.

Beamte, die in ihrer Funktion den Staat gegenüber der Öffentlichkeit vertreten, sollen natürlich seriös und vertrauenswürdig auftreten, aber auf der anderen Seite wünscht man sich ja einen Beamten, der genauso Teil der Gesellschaft ist. Ein dezentes Piercing wird dabei heutzutage für niemanden mehr den Eindruck machen, dass er es mit einem „Hallodri“ zu tun hat, dem er nicht vertrauen kann. Ebenso richtig ist es aber auch, dass übermäßiger Piercing Schmuck im Gesicht eines Beamten vor allem bei älteren Menschen ein sicherlich ungewohnter Anblick ist.

Die neuen Regeln bei der Bundespolizei weisen daher in die richtige Richtung: Ein dezentes Piercing sollte heute auch Beamten gestattet sein und macht sie weder vertrauenswürdiger noch eben das Gegenteil. Der Öffnung der Gesellschaft für neue modische Trends muss auch der Staat mit seinen Institutionen in einem gewissen Maße folgen.

Piercings sind für viele Menschen ein individuelles Statement und jeder sollte das Recht haben, natürlich mit Rücksicht auf seine Umwelt, dies auch ausdrücken zu können.